Wappenschilde im Hohen Chor (I)

Wappen der Herzöge von Mecklenburg-Werle
Wappen der Grafen von Everstein
Wappen des Herzogtums Braunschweig
Wappen der Edelherren von Homburg - Alle Fotos: Hartmut Skibbe 2008

An den profilierten Rippen des Kreuzgratgewölbes über dem mittleren Joch des Hohen Chores der Klosterkirche zu Amelungsborn befinden sich 4 Wappen adliger Häuser, die erstmalig der Klosterpfarrer Herweg im Hauptbuch von Amelungsborn aus dem Jahre 1750 - wenn auch seitenvertauscht - beschrieben hat: „Über dem hohen Chor an dem zweyten Creuz-Gewölbe zu beyden Seiten sind einige Wapen bevestiget. An der rechten Seite ist ein schwarzer gecrönter Ochsen-Kopf mit einer rothen Zunge in güldenen Felde, und ein gülden gecrönter Löwe mit der Zunge im rothen Felde. An der linken Seite sind 2 güldene Leoparden im rothen Felde, und ein weißer gecrönter Löwe ohne Zunge im blauen Felde.“

Es handelt sich um die Hoheitszeichen der Herzöge von Mecklenburg-Werle, der Grafen von Everstein. der welfischen Landesherrschaft sowie der Edelherren von Homburg, die mit ihren geraden oberen Kanten und dem nach unten spitz abschließenden Verlauf, den in Halbrelief darge­stellten Figuren und in heraldischen Farben gefasst den im deutschen Sprachraum im 13.-15. Jahrhundert üblichen Normen entsprechen. Nachdem die Ordensgemeinschaft gegen Ende des 13. Jahrhundert stark angewachsen war, ließ Abt Engelhard I. (1355-71) den romanischen Choranbau der Klosterkirche teilweise abbrechen und zu einem Quer­haus erweitern, an das der jetzige größere gotische Chor angefügt wurde. Hier wurden die Wappenschilde Mitte des 14. Jahrhunderts anlässlich der Einwölbung des Hohen Chores fest in die mittleren Abschnitte der Diagonalrippen eingebaut. Eine spätere Aufhängung kann daher ausgeschlossen werden.

Die vier Wappen gehörten bedeutenden Stifterfamilien, die bereits im Amelungsborner Nekrolog genannt sind. Sie lassen sich aber zugleich als stellvertretend für all jene Adelsfamilien und wohlhabenden Bürger der näheren und weiteren Umgebung des Klosters sowie die Kirchen­fürsten von Hildesheim und Mainz verstehen, die zunehmend und in beachtlichem Umfang Besitz und Einkünfte des Klosters vermehrten, nachdem die Northeimer und Eversteiner Grafen für die Erstausstattung des Klosters gesorgt hatten.
HWG 2006

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