Grenzen als Trennungslinien zwischen zwei benachbarten Herrschaftsbereichen waren in älterer Zeit meist durch einen Grenzsaum markiert, der den Verlauf allerdings nur ungenau festlegte. Das konnte ein Grenzwald, ein Bachlauf oder eine sonstige topografische Auffälligkeit sein. Mit der Steigerung fürstlicher Gewalt in absolutistischen Herrschaftsformen nach dem 30jährigen Krieg wuchs ein wirtschaftlich und strategisch motiviertes Bedürfnis nach straff organisierten politischen Verwaltungsstrukturen in eindeutig festgelegten Zuständigkeitsbereichen. So auch im Herzogtum Braunschweig. Es war in Ämter gegliedert, in denen Amtmänner im Auftrag des Fürsten die Dominialverwaltung besorgten. Daneben traten seit anno 1700 Justizamtmänner für die Rechtspflege. Voraussetzung waren nun eindeutig bestimmbare Grenzzeichen zur Bestimmung des Gebietes, in dessen Grenzen die Grundherrschaft ihre Staatsgewalt ausübte, und zwar Grenzsteine, denen bei Setzung zur Grenzerkennung u.U. ein „Geheimnis“ in Form von Glasscherben, Ziegeln oder Kohlen unterlegt wurde.