Grenzsteine

Standort Kl. Everstein

Grenzen als Trennungslinien zwischen zwei benachbarten Herrschaftsbereichen waren in älterer Zeit meist durch einen Grenzsaum markiert, der den Verlauf allerdings nur ungenau festlegte. Das konnte ein Grenzwald, ein Bachlauf oder eine sonstige topografische Auffälligkeit sein. Mit der Steigerung fürstlicher Gewalt in absolutistischen Herrschaftsformen nach dem 30jährigen Krieg wuchs ein wirtschaftlich und strategisch motiviertes Bedürfnis nach straff organisierten politischen Verwaltungsstrukturen in eindeutig festgelegten Zuständigkeitsbereichen. So auch im Herzogtum Braunschweig. Es war in Ämter gegliedert, in denen Amtmänner im Auftrag des Fürsten die Dominialverwaltung besorgten. Daneben traten seit anno 1700 Justizamtmänner für die Rechtspflege. Voraussetzung waren nun eindeutig bestimmbare Grenzzeichen zur Bestimmung des Gebietes, in dessen Grenzen die Grundherrschaft ihre Staatsgewalt ausübte, und zwar Grenzsteine, denen bei Setzung zur Grenzerkennung u.U. ein „Geheimnis“ in Form von Glasscherben, Ziegeln oder Kohlen unterlegt wurde. 

Stein verschollen

Im Bereich des Klosters Amelungsborn wurden erste Messpunkte bereits vor der Großen Landvermessung von 1746 - 1763 unter Carl I. durch Steinsetzungen markiert. Exemplare von 1721 aus dem Grenzverlauf zwischen dem Klosterbezirk Amelungsborn und dem Amtsbereich Forst haben sich teils in situ (am Kleinen Everstein; im Bereich des Burgbergs), teils transloziert (im ehem. Lobacher Schulgarten) erhalten. Sie zeigen in unterschiedlicher Ausfertigung neben der Jahreszahl 1721 gekreuzte Krummstäbe, das braunschweigische springende Pferd, Schriftzüge „Closter Amelungsborne“ oder „Ambt Forst“ und die Buchstaben A und F. 

H.W. Göhmann 2012