Geschichte des Klosters Amelungsborn

Ein Kloster ist zunächst der von der Außenwelt abgesonderte Bau für eine religiöse Gemeinschaft

Als erstes Zisterzienserkloster in Niedersachsen wurde das Kloster Amelungsborn gegründet. Stifter war Graf Siegfried IV. von Boyneburg, letzter weltlicher Spross des Northeimer Grafengeschlechts. Er stellte aus seinem Besitz den Platz für das Kloster und den Grund und Boden für die erste Besitzausstattung zur Verfügung. Die "villa Amelungsbom", die ihren Namen nach der im Klosterareal noch heute nachweisbaren Quelle, dem "Born" des Amelung trägt, gehörte zu den Erbgütern des Fürstengeschlechts.

Des Stifters Handeln lag im Trend der Zeit: die neue Spiritualität der Zisterzienser, vielleicht aber auch ihre Einsatzbereitschaft beim Landesausbau übten eine starke Anziehungskraft auf den Territorialherrn aus. Ich unterstelle aber auch, dass es für Siegfried auch persönliche Beweggründe für die Stiftung gegeben hat: Mehrung des Gotteslobs, Hoffnung auf ewigen Lohn.

Die Klosterkirche

Im Zentrum der Klosteranlagen der Zisterzienser steht die Kirche, das Oratorium, das Bethaus. In Kreuzform und im Zeichen des Kreuzes, wurden ihre Kirchen errichtet. Sie zeichneten gleichsam den Grundriss - das Kreuz - in und auf den Boden. Es wurde als Heilszeichen eingegraben in die Erde, in die neue Heimat, hier am "Born des Amelung" - fonts amelungi - wo man Wurzeln schlagen und verwurzeln wollte.

Geschichte

Die Geschichte unseres Klosters während des Mittelalters lässt sich in drei Zeitabschnitte unterteilen:

  • in eine Phase des Aufbaus und der Expansion während des 12., 13. und der ersten Hälfte des 14. Jhs.,
  • in einen Abschnitt der Konsolidierung während der 2. Hälfte des 14. Jhs. und
  • in eine Zeit der Stagnation im 15. und beginnenden 16. Jh..

Der Aufschwung hatte zu Beginn des 14. Jhs. einen Höhepunkt erreicht: 50 Mönche, 90 Konversen und eine nicht genau zu beziffernde Zahl von "familiares" gehörten dem Kloster an.
Scriptorium und Infirmaria genießen einen vorzüglichen Ruf.

Klosterschule Amelungsborn

Amelungsborn wurde nicht aufgehoben, als Abt und Konvent das Augsburgische Bekenntnis annahmen. Der Konvent wurde auf fünf Mitglieder beschränkt und nahm zwölf Zöglinge in die neu gegründete Schule auf. Die für eine Pastorenlaufbahn bestimmten Schüler erhielten hier ihre Vorbereitung auf das Theologiestudium. 1655 erließ der Herzog eine neue Klosterordnung und bestellte den in Holzminden neu eingesetzten Generalsuperintendenten zum Abt des Klosters. 1760 wurde die Klosterschule nach Holzminden verlegt und mit der dortigen Stadtschule vereinigt. Wir pflegen heute die Beziehungen zum Campe-Gymnasium in Holzminden.

Das Abtsamt

Bis mindestens 1801 trafen sich Abt und Konvent halbjährlich. Um 1810 endet jeder korporative Zusammenhalt, doch das Amt des Abtes blieb auch im 19. Jh. weiter bestehen. Das Abtsamt lebte künftig fort als Ehrentitel für hohe braunschweigsche Geistlichkeit, als 1875 die schulischen Aufgaben des Klosters durch die Verstaatlichung der Schule endete.
Die Trennung von Kirche und Staat nach dem 1. Weltkrieg beendete die Funktion des Landesherrn als SUMMEPISCOPUS. Aber der Fürst hatte sich in der Klosterordnung von 1655 die Ernennung der Äbte vorbehalten. Eine Neuregelung der Abtswahl und der Zuständigkeit für das Klosterwesen fand jedoch 1918 nicht statt, die Zuständigkeit blieb ungeklärt.
Durch den Gebietsausgleich vom 1.8.1941 gelangte der Kreis Holzminden zur Provinz Hannover und kirchlich an die Landeskirche Hannover. Der Kirchensenat der Landeskirche trat in die Rechte des früheren Landesherrn ein und wurde dadurch zuständig für Kloster Amelungsborn.
Neue Möglichkeiten brachte der  "Loccumer Vertrag", ein Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und den fünf Landeskirchen. Die zuständigen kirchlichen Behörden konnten nun die "Prälaturen Amelungsborn, Königslutter, Marienthal und Riddagshausen" ohne staatliche Mitwirkung regeln.

Landeskirche und Kloster

Die Verfassung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers vom 11.2.1965 sagt: "Das Kloster Amelungsborn ist eine geistliche Körperschaft in der Landeskirche, die landeskirchliche Aufgaben zu erfüllen hat. Es besteht aus dem Abt und den Konventualen. Die Oberaufsicht über das Kloster führt der Kirchensenat; er erlässt die Klosterverfassung und bestimmt im Einverständnis mit dem Landessynodalausschuss die landeskirchlichen Aufgaben des Klosters. Der Abt wird nach Anhörung des Konvents vom Kirchensenat ernannt."
Wir sind also eine "geistliche Körperschaft“, die landeskirchliche Aufgaben zu erfüllen hat.

Die Geschichte unseres Klosters, unserer Kirche, umfasst auch ihre jahrhundertealte Tradition v o r  der Reformation. Das Zisterzienserkloster Amelungsborn hat durch die Übernahme neuer Aufgaben seine Lebenskraft unter Beweis gestellt. Als stiller Ort der Gottesbegegnung und Gotteserfahrung.

Quelle: Auszüge aus dem Vortrag Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster"Amelungsborn - ein evangelisches Zisterzienserkloster" von Berthold Ostermann, Familiare

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