Stadtoldendorf

Stadtoldendorf und seine Beziehungen zum Kloster Amelungsborn
von Hans-Günter Partisch
Vortrag, gehalten in Amelungsborn am 12. September 2005

Die Anfänge

Im TAH* vom Sonnabend, dem 10.9.05, wurde der Vortrag angekündigt unter der Überschrift: "Das Kloster Amelungsborn stand schon viele Jahre auf dem Odfeld und war Anziehungspunkt für die Menschen, bevor Stadtoldendorf gegründet wurde." Dieser Satz ist richtig, aber zugleich leicht missverständlich. Der Ort „das alte Dorf“, die „villa oldendorpe“ ist viel älter als das Kloster Amelungsborn.

Die Anfänge des Klosters gehen auf das Jahr 1129 zurück. Am 20. November 1135 zieht der vollbesetzte Konvent in Klausur im Kloster Amelungsborn ein. Dieses Datum gilt bei den Zisterziensern als Gründungstag des Klosters.

Und das „alte Dorf“? Das Dorf ist älter als das Kloster: Indizien!    

Wir wissen, dass es viel älter ist als das Kloster, obwohl wir mit Sicherheit auf Grund von Urkunden nur nachweisen können, dass dieses Dorf am 8. Mai 1150 bestanden hat. Die Bischofsurkunde von diesem Datum ist der zweifelsfreie Nachweis für unser Dorf Oldendorpe. Zwar gibt es mehrere frühere Urkunden, die ein Oldendorpe erwähnen, es ist aber nicht mit Sicherheit nachzuweisen, dass es sich um unseren Ort handelt. Da die zahlreichen Oldendorpes in den Urkunden meistens ohne jede nähere Angabe genannt werden, kommen stets mehrere Orte in Frage. Möglicherweise ist in der Kaiserurkunde von 1031, ausgestellt in Goslar, unser Oldendorf gemeint. Es wird darin ein „predium aldenthorp“ genannt, also der gleiche Ausdruck wie in der Urkunde von 1150 benutzt. Das allein besagt nicht viel und ist keineswegs ein Beweis dafür, dass unser Ort gemeint ist. Vorhandene Urkunden helfen hier also nicht weiter. Aber es gibt vielleicht ein paar andere Indizien für ein hohes Alter des Dorfes.

Die Stadtoldendorfer Kirche ist eine von drei Kilianskirchen östlich von Paderborn. Diese wurden in karolingischer Zeit von ursprünglich aus Würzburg kommenden Missionaren, die über ihren nördlichen Stützpunkt Paderborn in unser Gebiet zum Missionieren gekommen sind, gegründet. Es sind dies die Kilianikirche in Höxter, in Lügde (bei Bad Pyrrnont) und eben die Kilianskirche von Stadtoldendorf. Damit ließe sich die Kirche in Oldendorpe mindestens auf die karolingische Zeit des 8. und 9. Jahrhunderts zurückführen. Somit hätte es zu dieser Zeit schon den Ort gegeben, denn eine Kilianskirche als Pfarrkirche (ecclesia) einer missionierten Gemeinde wurde nicht in die freie Feldmark gesetzt wie eine Wallfahrtskirche (capella)! Die Kirche in Oldendorf wurde schon in den ältesten Urkunden als ecclesia bezeichnet, nie als capella.

Ein weiteres mögliches Indiz für ein hohes Alter unseres Ortes:

Godelheim, im Kreis Höxter gelegen, hat unter dem Vorgängernamen „Oldendorp“ ur­sprünglich unmittelbar an der Weser gelegen. Die Existenz dieses Dorfes mit dem gleichen Namen Oldendorp bestand schon etwa 100 Jahre vor der Zeitenwende! Das haben archäologische Funde am alten Siedlungsplatz an der Weser zweifelsfrei ergeben.[1]

Der alte Siedlungsplatz an der Weser ist im Mittelalter wohl wegen der stärker gewordenen Gefahr von Hochwasser aufgegeben worden und unter dem Namen "Godulma" weiter vom Wesereinzugsbereich entfernt neu angelegt worden. Das alte Dorf wurde wüst, nachdem es wohl noch einige Zeit neben dem neuen Godulma (Godelheim) bestanden haben mag.

Die Vermutung ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass die Oldendorpes, genau wie ihr gemeinsamer Name besagt, alt, sehr alt sind. Vielleicht sind sie auch alle ziemlich gleich alt, wobei es auf ein paar Jahrzehnte oder gar auf ein Jahrhundert nicht ankäme.

Trotz allem, wir haben nur Indizien, keine Beweise für ein hohes Alter unseres Dorfes. Diese könnte nur die Archäologie liefern! Bis dahin müssen wir uns mit Vermutungen zufrieden geben.

1255 wurde aus dem Dorf eine Stadt

Das Datum, an dem das „alte Dorf“ Stadt wurde, steht eindeutig fest, wie ich im Urkundenbuch von Stadtoldendorf nachgewiesen habe.[2] Es ist der 24. Januar 1255.

Sowohl die Gründung des Klosters Amelungsborn im Jahre 1135 als auch die Erteilung der Stadtrechte an das Dorf Oldendorp 120 Jahre später, gehören zeitlich in das hohe Mittelalter. Dabei steht die Gründung des Zisterzienserklosters noch am Beginn des hohen Mittelalters, näher noch zum Ausgang der vorhergehenden Epoche, dem frühen Mittelalter oder der Karolingerzeit, die ihre Blüte im 8. und 9. Jahrhundert hatte. In dieser Zeit ging es in unserem Raum besonders um die Heidenmission, also die Verbreitung des Christentums in Sachsen und weiter östlich bei den Slawen. Dabei war die Bildung und Festigung von christlichen Gemeinden vorrangig. Die neu gebildeten Gemeinden wiesen vorwiegend schon vorher vorhandene dörfliche Strukturen auf, wobei es zahlenmäßig nur wenige Städte gab. Es blieb zudem die alte sächsische Stammesgliederung weitgehend erhalten.

 Entwicklung der "Reichsidee" und Erstarken der Regionalherrschaft        

Schon vor der Stauferzeit im 12. und 13. Jahrhundert, dann aber besonders augenfällig, kündigen sich neue Entwicklungen an: Da ist in erster Linie die Anknüpfung der deutschen Könige an die römische Kaiserzeit zu nennen. Der für viele Jahrhunderte vorherrschende Reichsgedanke wurzelt im „Heiligen Römischen Reich“ der Augustuszeit. Diese Reichsidee wird bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges in Mitteleuropa vorherrschend sein. Sie begann mit Otto I. (936) und erreichte ihre erste Blütezeit unter dem Stauferkaiser Friedrich Barbarossa. Die Reichsidee zeigt sich äußerlich an Bauwerken dieser Zeit. Es ist, grob gesprochen, eine Zeit der Stadtgründungen, der Anlage von neuen Städten, von Burgen und Klöstern als Ausdruck gemeinsamer, fester Lebensformen, wie sie in Streusiedlungen so nicht möglich waren. Nun werden die alten Römerstädte das Vorbild für die Stadt schlechthin, freilich ohne den Standard der Römerzeit mit ihrer Versorgung der Menschen mit sauberem Trinkwasser, ihrer städtischen Kanalisation oder den Zentralheizungen römischer Villen im hohen Mittelalter je zu erreichen. Die Geldwirtschaft beginnt allmählich die Naturalwirtschaft abzulösen. Mündlich tradiertes Wissen wird zunehmend schriftlich festgehalten. Das Corpus Justinianum wird Rechtsvorbild für das Reich statt des alten, örtlich unterschiedlichen Stammesrechts. Aber erst jetzt, nämlich zwischen 1224 und 1231, wird das alte sächsische Stammesrecht durch Eike von Repgow im „Sachsenspiegel“ zusammengefasst und nieder­geschrieben.

Aber die Herrschaftsformen aus der Karolingerzeit bleiben weitgehend bestehen, denn für sie gibt es kein römisches Vorbild. Das uns interessierende besondere Kennzeichen dieser Herrschaftsform ist das Lehnswesen. Es zeitigte großartige Erfolge trotz seiner unbestreitbar auch vorhandenen Schattenseiten (z.B. dem beklagenswerten „Bauernlegen“).

Genau der Tendenz der Zeit folgend, kommt es im 11. und 12. Jahrhundert zu zahlreichen Gründungen von neuen Klöstern überall im westlichen Europa, so auch in Deutschland. Das erste abendländische Kloster war im 6. Jahrhundert in Italien von Benedict von Nursia auf dem Monte Cassino gegründet worden. Das war lange her. Nun war eine Neubesinnung auf alte mönchische Werte vonnöten. Im Jahre 1098 wird das Kloster Citeaux (Cistercium) bei Dijon in Burgund gegründet. Der Charismatiker Bernhard von Clairvaux reformiert das klösterliche Leben im Sinne strenger Mönchszucht und straffer Ordensregeln. Über allem steht die schon bei Benedict vorhandene Mönchsregel: "Ora et labora!"(Bete und arbeite). Diese wird nun wieder streng angewendet. Das Kloster, in der Einsamkeit erbaut, wird zum Sinnbild der Schöpfungsmöglichkeit des mönchisch lebenden Menschen unter Gott. Der Mensch soll wahrer Treuhalter der Schöpfung Gottes sein. Der Zisterzienserorden verstand sich zugleich als eine lebensreformerische Bewegung unter der Aufsicht und Obhut Christi.

In diese Zeit hinein fällt das Erstarken von nicht unbedeutenden Regionalherrschaften in unserem Gebiet. Wir wenden uns also nun mehr den lokalen Vorgängen in unserem Raume zu.

Die Regionalherren

Hier können wir gewissermaßen von einem Dreiecksverhältnis sprechen zwischen dem Grafen Otto von Everstein, dem Grafen Siegfried IV. von Bomeneburg, (andere korrekte und in der Literatur gebräuchliche Schreibweise: Boyneburg)  zugleich Graf von Northeim und ab 1129 auch Graf von Homburg als weltlichen lokalen Herrscher­persönlichkeiten und dem Kloster Amelungsborn als geistig-moralischer Instanz mit Ausstrahlung auf die weltliche Herrschaft dieses Raumes.

Otto als Vertreter der Eversteiner Grafen besaß größere Ländereien im Westfälischen, an Weser und Diemel. Sein Großvater Albrecht von Everstein hatte dem Dorf „Holtesminne“ um das Jahr 1200 herum Stadtrechte verliehen. Das war ein bedeutender Schritt in die Zukunft sowohl für das Dorf an der „Mündung der Holze in die Weser“ - das bedeutet Holtesminne wörtlich - sondern auch für die Eversteiner selbst, die nun eine Stadt in ihrem Herr­schaftsbereich aufzuweisen hatten. Die Eversteiner Grafen gehörten zum höheren Adel. Graf Siegfried von Bomeneburg und Homburg gehörte zum Hochadel, denn sein Großvater Otto von Northeim war vom Kaiser mit der Herzogswürde von Bayern belehnt worden.

Während die Eversteiner als Parteigänger der Staufer galten und in dieser Gegend schon etabliert waren, vertrat Siegfried auf Grund seiner Abstammung die Welfenpartei und musste in unserem Gebiet erst noch Fuß fassen!

Besitzsicherung        

Im frühen 12. Jahrhundert erbt Siegfried von Bomeneburg Ländereien von stattlichen Ausmaßen rings um die Homburg. Zu dieser Erbmasse gehören eine Reihe von Allodialgütern (Güter in Eigenbesitz, nicht zu Lehen!): das Gut Brochhof, Helichnisse, zwei Höfe in Oldendorp, Ulrikeshagen, Bune, die Curia Steinhaus, Buttesdorp, Cogrove samt dem Odfeld und Quathagen, ferner die Güter Osteressen (Östersen) Adeloldesheim (heute Arholzen), Hunzenhusen (heute Hunzen), Scorenburnen (heute Schorborn). Die meisten hier genannten Dörfer mit ihren Gütern sind heute längst wüst geworden. Alle diese Besitzungen liegen in der Nähe der Homburger Berggruppe zwischen dem Fuße des Nordsollings, dem Ostabhange des Eversteins und dem Südende des Voglers und der Ithkette. Das Gebiet Siegfrieds schließt sich also unmittelbar östlich an den Herrschaftsbereich der Eversteiner Grafen an.

Siegfried, der selber auf der Bomeneburg an der Werra in Nordhessen wohnt, weiß, dass sein Erbe an Land unbeschützt und unbeschirmt, weit von seinem Wohnsitz und damit von seiner Kontrollmöglichkeit entfernt, liegt. Siegfried ergreift nun gleichzeitig zwei Maßnahmen zur Absicherung seines Territoriums:

Bau der Homburg

1. Er erbaut in den Jahren 1126 - 1128 die Homburg und besetzt diese, da er sie nicht selber bewohnt, mit so genannten Burgmannen, Männern seines Vertrauens. 1129 nennt sich Siegfried erstmals in einer Urkunde „Sifridus de Homborch.“ Diesen Titel führt er in zwei weiteren Urkunden des Jahres 1141. Folglich können wir davon ausgehen, dass die Homburg im Jahre 1129 oder kurz zuvor fertig gestellt worden war. Neben dem Burgeigentümer Siegfried nennen sich bald einige offenbar mit Verantwortung für die Burg betraute Burgmannen ebenfalls „von Homburg.“ Wahrscheinlich hatten schon unter Siegfried die Burgmannen Bodo und Bertold die Homburg zu Lehen aus der Hand des Besitzers inne, so dass sie sich mit Einverständnis des Grafen Siegfried „Edelherren von Homburg“ nennen konnten. Die Edelherren von Homburg waren bis zu ihrem Aussterben 1409 stets nur Lehensnehmer der Homburg, nie deren Besitzer, gewesen.

Ansiedlung eines Klosters        

2. Er beruft, besser wohl: er lädt Zisterzienser aus Altenkamp am Niederrhein zur Ansiedlung eines Klosters auf das Odfeld ein. Damit war die Absicht verbunden, gleichsam eine neutrale Zone zwischen der Herrschaft Everstein und der Herrschaft Homburg zu errichten. Das Vorhaben gelingt; die Zisterzienser nehmen das Angebot zur Ansiedlung an. Es war ja auch mit einer stattlichen Anzahl von Ländereien einschließlich der dazugehörigen Dörfer aus dem Eigenbesitz Siegfrieds verbunden!

Das Kloster wurde, das kam sicherlich auch dem Grafen von Everstein ganz gelegen, ziemlich genau auf der halben Entfernung zwischen der neuen Homburg und dem Everstein gebaut. Beide Seiten versprachen sich von den als unbestechliche Schiedsrichter geltenden Patres einen Schutz für ihre Besitzungen. Dass der Eversteiner mit der Ansiedlung der Zisterzienser einverstanden gewesen sein muss, zeigt die Tatsache, dass er das Kloster ebenfalls mit reichem Landbesitz aus seinem Vermögen ausstattet. Auch nach der Ausstattung des Klosters mit reichen Pertinenzien[3] behalten die beiden Grafen noch große Ländereien für sich. Siegfried nennt danach noch 200 Hufe, also 6000 Morgen unterhalb der Homburg sein Eigen, wie die Urkunde vom 8. Mai 1150 ausweist. Das Kloster erhält den Namen „Amelungesbrunnen“, wie es in einer der ältesten Urkunden genannt wird. Dieser Name ist ungewöhnlich für den Zisterzienserorden, der seine Klöster meist zu Ehren der Mutter Jesu „Marienthal“, „Marienfeld“ o.ä. nannte. Dass der alte Name „Brunnen des Amelung“ dem Kloster bis heute den Namen gegeben hat, geht vermutlich auf Siegfrieds persönlichen Wunsch zurück, dem stattgegeben worden ist.

Jedenfalls hat das wohlhabende Kloster Amelungsborn seine ihm zugedachte Aufgabe als friedenserhaltende neutrale Zone zwischen den beiden herrschaftlichen Nachbarn in der Folgezeit erfüllt. So wurde ein über Jahrhunderte dauerndes erträgliches bis recht gutes, zuweilen gar freundschaftliches Verhältnis zwischen den beiden Nachbarn möglich. Die einzige schwerwiegende und für beide Seiten gefährliche Eintrübung des recht positiven nachbarschaftlichen Verhältnisses geschah im Jahre 1228, als Bodo d. J. bei einer Fehde zwischen dem Grafen Bernhard von Spiegelberg und dem Edelherren Bodo d. J. von Homburg von dem Parteigänger des Spiegelbergers, dem Grafen Konrad von Everstein, im Kampfe auf dem Odfeld getötet wurde.[4]

Die Lage war insofern gefährlich, als die Standesehre der Homburger, wenn sie auch nur Edelherren und nicht Grafen und Lehensnehmer der Homburg und nicht Besitzer „ihrer“ Burg waren wie die Eversteiner, nun die Tötung des Grafen Konrad oder eines nahen Verwandten von ihm geboten hätte. Dass diese Katastrophe in den Beziehungen der beiden Häuser nicht eintrat, ist dem diplomatischen Geschick des Bischofs Konrad von Hildesheim zu verdanken, der es fertig brachte, beide Seiten dauerhaft zu versöhnen, so dass der Sohn des getöteten Bodo, nämlich Heinrich von Homburg, in der Folgezeit sehr gute Beziehungen zu seinen Nachbarn, den Eversteinern, aufbauen konnte. Nirgends lässt sich in Urkunden der Zeit ein Rest an Rachegefühlen oder von Hass gegen die andere Seite spüren, wohl aber können wir Zusammenarbeit feststellen.[5]

Dass auch hierzu die Anwesenheit der Mönche im Zentrum des Geschehens, auf dem Odfeld, zur Beruhigung der Gemüter beigetragen haben mag, kann vermutet werden.

Friedliche Koexistenz der Regional-herrschaften        

Wir können feststellen, um nun wieder auf das Verhältnis des Klosters zu unserem Dorf Oldendorpe zurückzukehren, dass es zwar Streit zwischen Einzelpersonen und dem Kloster, vertreten durch den jeweiligen Abt, gegeben hat, aber nie zwischen dem Kloster, der Herrschaft Everstein, der Herrschaft Homburg oder dem Dorf und späteren Stadt Oldendorf. Die Herrschaft und die Stadt traten zuweilen als anerkannte Schlichter im Streitfall um Besitzverhältnisse zwischen einer einzelnen Person und dem Kloster auf und hatten damit Erfolg. Auch bestand von vornherein ein sehr enges Verhältnis zwischen dem Kloster Amelungsborn und der Stadtoldendorfer Kirche, wie folgende Urkunde aus dem Jahre 1186 zeigt. Damals bestand das Kloster 51 Jahre und unser Ort sollte noch längere Zeit (bis 1255) ein Dorf bleiben.

 Bischof Siegfried von Paderborn bestimmt,
dass der Korn- und Fleischzehnte in Adelloldessen (Arholzen),
welcher zur Kirche von Aldenthorpe  gehört,
für eineinhalb Mark reinen Silbers an
das Kloster Amelungsborn veräußert werden darf. 1186
[6]
Aus Falke, Trad. Corb. 226/227     Signatur: NStAW 1744


(Der Text lautet in deutscher Übersetzung:)


Im Namen der Heiligen Dreieinigkeit. Ich, Siegfried, von Gottes Gnaden Bischof der Paderborner Kirche, (wünsche) dem Kloster zu Amelungsborn in Ewigkeit (Segen). Amen.

Für alle diejenigen, welche mit bedeutenden Angelegenheiten beschäftigt sind und ihr Leben in hoher Stellung führen, ist es geboten. mit dem Auge der Barmherzigkeit auf alle Gläubigen zu blicken. die von Unheil bedrängt sind oder unter irgendeinem Unrecht leiden. Deshalb müssen Wir, die Wir in besondere kirchliche Würden eingesetzt worden sind, Unsere Aufmerksamkeit auf den Nutzen und die Interessen der Armen Christi und besonders der Mönche richten, damit Wir wenigstens ihren tiefen Glauben liebend zu umfassen scheinen. von dessen strenger Beachtung Wir zuweilen abweichen, weil Wir mit anderen. äußerlichen Dingen beschäftigt sind.

Dank dieser Tatsache und in Anbetracht der Beschwernisse des irdischen Pilgerweges der Brüder in Amelungsborn zu Gott, auch unter Beachtung der Aufrichtigkeit, mit der sie Uns und Unsere Kirche verehren. haben Wir mit Zustimmung Unseres Kapitels bestimmt, dass der Zehnte in Arholzen, sowohl an Feldfrüchten (der Kornzehnte) als auch an Fleischnahrung (der Fleischzehnte) für jährlich eineinhalb Mark gediegenen Silbers von dem, welcher in der Kirche zu Aldendorp Dienst tut (d.h. dem Priester Samuel), veräußert werden darf. Damit jedoch durch diese Gabe für die Mönche niemandem Grund zu unterschwelligem Murren gegeben wird, ist dies nicht heimlich, sondern öffentlich mit Zustimmung und im Beisein des Pfarrers Samuel geschehen, welcher zu diesem Zeitpunkt in der Kirche zu Aldendorp seinen Dienst versehen hat. Außerdem haben auch die zugestimmt, welche zu der Zeit Patrone dieser Kirche waren. Es wird zusätzlich bestimmt, dass, Wenn die Mönche versäumen sollten, vor der Ernte den Preis für den Zehnten zu zahlen. sie diesen dann nicht einfordern dürfen.

Damit nicht etwa eine aufziehende Wolke des Vergessens das Andenken an Unsere Regelung verhüllt oder gar jemand Unsere Tat durch absichtlich böse Entstellung zum Scheitern zu bringen trachtet, haben Wir diese Urkunde durch den Aufdruck Unseres Siegels abgesichert und durch die Unterschriften der Zeugen bestärken lassen.

Geschehen im Jahre des Herrn 1186. Indiktion IV.

Zeugen des Rechtsaktes sind:

Herr Heinrich, Abt des Klosters der Heiligen Apostel Petrus und Paulus zu Paderborn.
Altmann, Dompropst. Volbert, Dekan.
Bernhard, Propst der Apostelkirche Petrus und Andreas zu Paderborn.
Domherren: Heinrich. Bernhard.
Kapläne (capellani) des Bischofs: Erpo. Der Ordensgeistliche Heinrich.
Der Kellermeister Lambert. Der Custos Theoderich.
Freie: Albert, Graf von Everstein. Widukind von Schwalenberg. Widukind von Waldeck. Conrad von Schaumburg. Bodo und Bertold von Homburg.
Amelung Graf von Paderborn.
Ministeriale: Werner von Brakel. Timmo und sein Bruder Werner. Hugo, der Langobarde (oder "Langbart").

 
Aus dieser Urkunde gehen sowohl die Zusammenarbeit und die Einwilligung des Grafen Albert von Everstein als auch von Bodo und Bertold von Homburg hervor. Das enge Verhältnis von Kloster und Dorf{kirche) wird in der beurkundeten Übereinkunft über die Veräußerungserlaubnis des Korn- und Fleischzehnten in Arholzen an das Kloster Amelungsborn besonders deutlich.
 
 Aus dem Jahre 1259 haben wir eine Urkunde über die Beilegung des Streites zwischen dem Kloster Amelungsborn und Ludwig von Huldesse (Hullersen). Auch diese Urkunde zeigt das gute Einvernehmen zwischen dem Kloster und dem seit vier Jahren zur Stadt gewordenen Oldendorp.

Heinrich, Herr auf der Homburg,
bezeugt, dass der Streit zwischen
dem Kloster Amelungsborn und Ludwig von Huldesse
beigelegt wurde.
[7]

 Anno 1259                                            Orig. Guelf. Bd. IV, Nr. 17, S. 494

Im Namen des Herren,
Heinrich, von Gottes Gnaden Herr auf der Homburg.


Wir wollen, dass für alle Zeiten jeder nachfolgenden Generation bekannt wird, dass Ludwig von Huldesse[8] nach dem Empfang einer Mark durch die Kirche von Amelungsborn die gerichtliche Klage gegen die Kirche wegen eines Grundstücks der Mönche, in Huldesse gelegen, mit Zustimmung seiner Gattin, seiner Söhne und aller seiner Miterben, gänzlich und endgültig zurückgezogen hat. Er bestätigt, dass die schon genannte Kirche dieses Grundstück für immer friedlich besitzen darf. Außerdem bestimmt er, dass alle Beschwernisse, weshalb und woher sie sich auch immer einstellen mochten, völlig beigelegt sind.

Darüber hinaus gewährt er den Brüdern der schon genannten Kirche freien Zugang zu ihrem Hof und gestattet ihnen, seine Äcker winters und sommers zu diesem Zweck zu durchqueren. Außerdem erlaubt er ihnen, zusätzlich zu dem Begrenzungsgraben einen eigenen Zaun zu ziehen.

Dies ist geschehen in Aldendorp, im Jahre des Herrn 1259 im Beisein folgender Zeugen:

dem Herren Johannes, Priester in Aldendorp,
dem Herren Johannes, Patron des Hospitals in Einbeck,
den Rittern:
Heinrich von Winthusen, Johann von Ember, Johann von Rothenberg, Hunold von Dassel,
dem Herren Rudolf, dem Vogt Heinrich, dem Truchsess Ulrich
und der Gesamtheit der Bürger daselbst.

Um sichere und vollständige Anerkennung dieser Schlichtung zu gewährleisten, haben Wir den vorliegenden Schriftsatz durch Aufdruck Unseres Siegels urkundlich abgesichert.
 
Diese in der jungen Stadt Oldendorf ausgestellte Urkunde zeigt die allseitige Zustimmung der Familie Ludwig von Hullersen, des Klosters, auch die Zustimmung des ersten Stadtpfarrers von Oldendorp, Pfarrer Johannes, und des Rates der Stadt, in der Urkunde „Gesamtheit der Bürger“ genannt.
 
 Aus einer ganzen Reihe von Urkunden, die zu dem Thema „Verhältnis zwischen der Stadt Stadtoldendorf und dem Kloster Amelungsborn“ passen, soll hier die folgende vom 12. Juni 1306 herausgegriffen werden, in welcher der Rat der Stadt die Schenkung eines Hauses mit Hofraum in der „Hetenstrate“, der „Heißen Straße“, an das Kloster beurkundet: 
       

Der Rat von Stadtoldendorf beurkundet
den Verkauf von zweieinhalb Morgen
im Arholzer Felde an das Kloster durch den Stadtoldendorfer
Bürger Heinrich von Denkiehausen.
[9]

2. Juni 1316            Amelungsb. Copialb. 11 NStA W VII B HS 109, S. 6 recto

 

Wir, Johann Widegen, Heinrich von Wiese, Ludolf Engelbert, Heinrich Bödeker, Lambert von Humme, Berthold von Schachtbeck, Heinrich (von) Bäcker, Johann Buls, Heinrich Güldenmann, Johann von Hagen, Hermann von Holthusen und Heinrich Lange, Ratsherren der Stadt Oldendorp, verkündigen öffentlich durch diese Urkunde, dass unsere Mitbürger Dietrich von Holthusen und seine Frau Osanna, beide im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten, vor uns wie vor einem ordentlichen Gericht ihr Haus und den angrenzenden Hofraum in der schon erwähnten Stadt Oldendorp in der Straße, welche gemeinhin „Hetenstrate“ (Heiße Straße) genannt wird und nahe beim Gut der Herren von Homburg liegt, zu Händen des Paters, der die Krankenstation des Klosters Amelungsborn leitet[10], vollständig, frei von Lasten und aus freien Stücken auf Dauer (in Form einer Schenkung) für ihr Seelenheil übertragen haben. Sie behalten sich für die Zukunft keinerlei Recht, weder Kirchen- noch Zivilrecht, für sich oder ihre Erben an dem Hause und dem Hofraum vor. Sie verzichten rechtsverbindlich auf alle Rechte, welche sie bisher an ihrem Besitz hatten.

Um ihre Schenkung jeweils zu erneuern, werden die Eheleute von den dreieinhalb Hufen im Dorfe Östersen (wüst, lag zwischen Amelungsborn und Deensen lt. Amel. Copialb. III, S. 1235), jedes Jahr, so lange sie leben, jeden dritten Scheffel von ihrem Jahresertrag beiseite legen und an das Kloster abgeben. Sobald der eine der genannten Eheleute verstorben ist, wird die Hälfte des genannten Jahresertrages abgegeben. Sind beide Eheleute aus dem Leben geschieden, wird der ganze zuvor genannte Jahresertrag unverzüglich an den Pater der Krankenstation des Klosters in Amelungsborn übertragen zu sofortigem, freiem und unbelastetem dauerndem Besitz.

Zur Bekräftigung dieser Schenkung und zu dauerhaftem Zeugnis haben wir, die Ratsherren der genannten Stadt, unser Siegel an diese Urkunde gehängt.

Geschehen und gegeben am Tage nach Barnabas, dem seligen Apostel, im Jahre des Herrn 1306. (12. Juni 1306)

 
Aus der vorstehenden Urkunde gehen nicht nur der Wille derer deutlich hervor, die dem Kloster ihre Schenkung zuwenden, sondern auch das Einverständnis von Bürgermeister und Rat der Stadt hierzu.
 
Die folgende Urkunde vom 30. November 1609 zeigt das vertrauensvolle, freundschaftliche Verhältnis der Stadt zum Abt von Amelungsborn in einer jahreszeitlich und wetterbedingten Notlage der Stadt:
       

Gesuch des Rates der Stadt an den
Abt von Amelungsborn mit der Bitte
um Erlaubnis, Malz in der Duhnemühle
schroten zu dürfen
[11]

30. November 1609                                               NStAW VII B HS 110; S. 320

 

An den hochwürdigen Herrn Abt zu Amelungsborn[12]
mit der freundlichen Bitte derer von Stadtoldendorf,
dass es ihnen erlaubt sei, Malz in der Duhnemühle zu schroten.

Unsere freundlichen und gehorsamen Dienste zuvor, ehrwürdiger, frommer und hochgelehrter, liebenswürdiger Herr Abt, guter, benachbarter Freund.

Wie hart es seit einiger Zeit nicht nur bei uns, auch andernorts den Leuten wegen des Mahlens und Schrotens von Malz ergeht, das wissen fast alle.

Bisher sind wir mit knapper Not in unseren Mühlen mit dem Schroten von Malz noch ein wenig vorangekommen, so dass man wöchentlich je zwei Broyhan (Bier) hat brauen können.

Nun besteht aber für uns wegen der eingefallenen Kälte und des Frostwetters die Lage, dass auch hier bei uns sich keine Mühle mehr finden lässt, auf welcher man mahlen oder Malz schroten könnte. Weil uns aber zu Gunsten des Fürstlichen Hoflagers einige Broyhan abgefordert werden, und wir nun daran Mangel haben, darum bitten wir hiermit ganz freundlich und inständig, Euer Ehrwürden mögen in nachbarschaftlichem, uns gewogenen Geiste gestatten, dass es uns erlaubt werde, bei der gegenwärtigen Kälte wöchentlich je eine Portion Malz in der Duhnemühle zu schroten, damit man wenigstens einen notdürftigen Vorrat an Getränk hat und die Krüge (Gaststätten mit Bierausschank) in der Umgebung nicht gänzlich unversorgt bleiben.

Weil dies in Übereinstimmung und gemäß der jüngst vereinbarten Abmachung, besonders im Blick auf die Winterzeit, unweigerlich zu gestatten ist, sind wir gänzlich voller Zuversicht und vertrauen gerne auf Euer Ehrwürden freundliche und willige Genehmigung. Wir bitten hiermit um Eure einverständliche Erklärung.

In Eile (d.h. "es ist dringend") unter unserem Stadtsiegel am Tage des Heiligen Apostels Andreas, im

Jahre 1609. (Es ist der 30. November 1609)

 
Die obige Anrede mit „guter, benachbarter Freund“ zeigt die ganze Wertschätzung und Vertrautheit zwischen Abt und Bürgermeister von Stadtoldendorf.
 
Als letzte und vielleicht wichtigste Urkunde zu unserem Thema soll die vom 8. Dezember 1491 gelten, in welcher durch Papst Innozenz VIII. Kirche und Pfarrgüter von Stadtoldendorf dem Kloster Amelungsborn einverleibt werden, also zukünftig eine Einheit bilden sollen. Ein größeres „Opfer“ für einen Ort als seine städtische Pfarrkirche dem Kloster einzuverleiben, ist kaum denkbar. Das ging wohl nur, wenn das Kloster als zu „seiner“ Stadt zugehörig empfunden wurde, wenn also gefühlsmäßig keinerlei Unterschied zwischen der eigenen Stadt und dem Kloster Amelungsborn gemacht wurde. Tatsächlich hatten die Pfarrer von Stadtoldendorf immer auch ein enges Dienstverhältnis zum Kloster.
   

Die Verleihungsurkunde
der Stadtoldendorfer Pfarrgüter
an das Kloster Amelungsborn
durch Papst Innozenz VIII.

vom 8. Februar 1491[13

 

Papst Innozenz VIII.[14]  Die Pfarrkirche St. Dionysius und St. Kilian in der Stadt Oldendorf, nahe der Burg Homburg gelegen, gehört zur Diözese Paderborn und steht unter dem Patronatsrecht der Herzöge zu Braunschweig. Durch den Rücktritt ihres Rektors, Johannes Kale, ist das Amt vakant. Von Seiten des Abts und des Konvents des Klosters Amelungsborn, das zur Diözese Hildesheim gehört, wird versichert, dass die Einkünfte und Erträge des Klosters 20 und die Einkünfte der vorgenannten Kirche den Betrag von 4 Mark reinen Silbers jährlich nicht übersteigen. Abt und Konvent haben die Bitte ausgesprochen, dass die schon genannte Kirche mit diesem Kloster verbunden und ihm eingegliedert werde, weil das Kloster weder Abt noch Konvent ordentlich zu unterhalten in der Lage sei, noch die anderen schwer auf ihm liegenden Lasten zu tragen vermag. Deshalb beauftragt Papst Innozenz VIII. den Bischof von Schleswig und die kirchlichen Amtsträger[15] von Hildesheim und Minden, dass sie bemüht sein mögen, die vorgenannte Kirche mit allen Rechten und Gütern mit diesem Kloster aus apostolischer Vollmacht heraus auf ewig zu vereinen, zu verbinden und die Pfarrkirche dem Kloster vollständig einzuverleiben, sofern nicht etwa zur Zeit dieser Verfügung für irgend jemanden ein besonderer Rechtsanspruch an der Pfarrkirche besteht und sofern die ausdrückliche Zustimmung der genannten Patrone[16] vorliegt. Dadurch sollen Abt und Konvent des Klosters leibhaftigen Besitz von der Pfarrkirche, ihren Rechten und ihren Gütern ergreifen und auf ewig behalten dürfen, auch deren Früchte, Einkünfte und Erträge zu Nutzen des Klosters verwenden können. Auch sollen Abt und Konvent für diese Pfarrkirche Vorsorge treffen in Gestalt eines geeigneten Priesters, welcher aber auf einen Wink des Abtes und des Konvents eingesetzt und abgesetzt werden kann etc. Die Sorge für die Pfarrkirche ist so zu treffen, dass die genannte Kirche der pflichtschuldigen religiösen Dienstleistungen nicht beraubt und die Seelsorge in ihr in keiner Weise vernachlässigt werde, sondern dass sie ihre gewöhnlichen Alltagsaufgaben erfüllen kann. Egerd, Bischof von Schleswig, der Stellvertreter eines der Richter in Streitfällen des heiligen apostolischen Palastes etc., in dieser Sache vom apostolischen Stuhle besonders beauftragt, nach Ankunft und Empfang des apostolischen Schreibens des Papstes Innozenz VIII. auf dem heiligen Stuhl zu Rom bei St. Peter, am 8. Februar des Jahres 1491, - vereint, verknüpft und einverleibt etc. die Pfarrkirche St. Dionys und St. Kilian in der Stadt Oldendorf, unweit von der Burg Homburg, dem Kloster Amelungsborn etc., da Ihm die ausdrückliche Zustimmung des erlauchten Fürsten Wilhelm, des Herzogs zu Braunschweig, und dessen Sohnes Heinrich deutlich feststeht. Er kündigt den Sachverhalt an und macht ihn bekannt dem Bischof von Paderborn, dessen Generalvikar, auch sämtlichen Äbten, Prioren, Pröpsten, - - den Rektoren der Kirchen, Pfarrern, Kaplänen, Altaristen, den übrigen Priestern, Klerikern, öffentlichen Notaren und Schreibern, welche bei der Stadt und der Diözese Paderborn oder wo auch immer angestellt sind. Einen jeden von ihnen ersucht und ermahnt er, dass sie alle Abt und Konvent oder deren Vertreter in den leibhaftigen Besitz der genannten Pfarrkirche, der Rechte und der vorgenannten zugehörigen Güter aufnehmen und einführen oder von anderen aufnehmen und einführen lassen und den Aufgenommenen schützen.

Rom, an Unserem Wohnsitz im Jahre 1491, den 20. August,
im 7. Jahr des Pontifikats von Papst Innozenz VIII.

 
Die Pfarrkirche von Stadtoldendorf wurde dem Kloster Amelungsborn einverleibt. An die vielfachen engen Beziehungen zwischen dem Kloster und der städtischen Pfarrkirche, die sich unter anderem aus diesem päpstlichen Rechtsakt von 1491 ergaben, erinnert das noch heute bestehende Präsentationsrecht des evangelischen Abtes des Klosters Amelungsborn bei der Besetzung einer Pfarrstelle an dieser Kirche. Der Abt kann auch ein Mitglied im Kirchenvorstand der evangelischen Kirche zu Stadtoldendorf präsentieren, also bestimmen. Dieses Mitglied im Kirchenvorstand ist dann nicht von der Gemeinde in geheimer Wahl zu wählen! Allerdings ist dieses Präsentationsrecht des Abtes heute eine Kann-Bestimmung, der Abt kann, aber er muss nicht Gebrauch davon machen.

Mögen diese Urkunden für das stets freundschaftliche und sehr enge Verhältnis zwischen dem Kloster Amelungsborn und der Stadt Stadtoldendorf stehen. Sicherlich waren die Mönche von Amelungsborn auch von dem geplanten Schritt Heinrichs IL von Homburg im Voraus unterrichtet, dem „alten Dorfe“ am 24. Januar 1255 die Stadtrechte zu verleihen. Schließlich hat der Priester und Burgkaplan Lutbert, der ja Kontakte zum Kloster gehabet haben muss, die Urkunde verfasst und geschrieben. Er wird in Amelungsborn von dem Vorhaben gesprochen und sich vielleicht auch Rat eingeholt haben. Das ist zu vermuten, wenn wir auch darüber keine schriftlichen Aufzeichnungen haben!
 
Die Stadt und „ihr“ Kloster, das Kloster und „seine“ Stadt, haben zusammen mit den Klosterdörfern noch heute ein enges, von Vertrauen und Wertschätzung getragenes Verhältnis. Das längst evangelisch gewordene Kloster fühlt sich der alten, ehrwürdigen Tradition der Zisterzienser verpflichtet. Dieses Kloster hat nie die Verbindungen zum Generalabt der Zisterzienser, der früher in Citeaux residierte und heute in Rom seinen Sitz hat, gekündigt. So kann es viel für ein wachsendes Verständnis zwischen katholischen und evangelischen Christen tun durch gemeinsame Gebete und Tagungen, eben durch klösterliche Begegnungen zwischen Menschen.

Und noch heute wird in Stadtoldendorf der Stich / Stockhäuser Hof  „Abtshof“ genannt, weil dort ab 1593 das Hägergericht unter dem Vorsitz des Abtes von Amelungsborn getagt hat.
 


Anmerkungen       

* Täglicher Anzeiger Holzminden, die Lokalzeitung

[1] Unter anderen H.-G. Stephan, Archäologische Studien zur Wüstungsforschung im südl. Weserbergland.    Münstersche Beiträge zur Ur- u. Frühgeschichte, Bd. 10, Hildesheim 1978, S. 110.

[2] Urkundenbuch der Stadt Stadtoldendorf, Verf. Hans G. Partisch, ISBN 3-00-014805-1, 2005. Vgl. Kapitel A,I: Zum Alter der Siedlung „Aldenthorp“, S. 12 - 22

[3] lat.: Zubehör, Zugehörigkeit

[4] Vgl. meine Ausführungen im UB von Stadtoldendorf, S. 52 ff. 

[5] Vgl. UB von Stadtoldendorf, S. 54 f. und S. 68, letzter Absatz.  

[6] UB v. Stadtoldendorf, S. 32/33.

[7] UB v. Stadtoldendorf, S. 129/130

[8] Huldesse heute Hullersen, westlich von Einbeck (Dürre, Regesten S. 39).

[9] UB v. Stadtoldendorf, S. 138.

[10] Der Pater, welcher die Krankenstation eines Klosters leitete, wurde „Magister infirmorum“ genannt.

[11] UB v. Stadtoldendorf, S. 158.

[12] Abt zu Amelungsborn war damals Anton Georgius, 1598-1625.

[13] UB v. Stadtoldendorf, S. 162/163.

[14] Innozenz VIII. war Papst von 1484 bis 1492.

[15] Bezeichnet werden sie als „officiales“, sog. Offiziale (Eggeling, S. 313), „Beamte“ der Kirche.

[16] Als Patrone werden die Herzöge von Braunschweig genannt, Herzog Wilhelm und sein Sohn Heinrich.

 

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