Kirchengemeinde Amelungsborn
Zur Kirchengemeinde gehören die Patronatsdörfer des Klosters: Negenborn, Holenberg, Golmbach, Warbsen, Lütgenade, und Reileifzen mit dem Pfarramt in Golmbach, das gleichzeitig Klosterpfarramt ist.
Pfarramt:
Pastor Dr. theol. Ulf Lückel
Holenberger Str. 17, 37640 Golmbach
Tel: 05532 8303
Dr.Lueckel@email.de
Öffnungszeiten Pfarrbüro:
Dienstag: 10.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 10.00-12.00 Uhr
Jasmin Owsianski, Tel: 05532/8303
Email: KG.Amelungsborn@evlka.de
www.kloster-amelungsborn.de.
Kirchenvorstand:
Vorsitzende:
Kathrin Jäger, Tel. 05532/50 96 320
Pfarrsekretärin:
Jasmin Owsianski, Holenberger Str. 17, 37640, Golmbach, Tel: 05532/8303.
Küster:
In Amelungsborn:
Ulrich Marx, Amelungsborn 97E, 37643, Negenborn, Tel: 05532/8300.
In Golmbach:
Ramona Winnefeld, Försterbrink 20, 37640, Golmbach, Tel: 05532/8879
Der Golmbacher Kindergarten
Am Sportzentrum 5
37640 Golmbach
Tel.: 05532/81354
Leitung: Frau Erika Klindworth
Gottesdienste
Für die Gottesdienste (10.00 Uhr) gilt die Regelung
Sommerkirche (=Klosterkirche Amelungsborn)
Winterkirche (=St.-Gangolf-Kirche in Golmbach)
Die Sonntagsgottesdienste in der Sommerzeit (Osternacht bis Ewigkeitssonntag) finden in der Klosterkirche statt; ebenso die Gottesdienste am Heiligen Abend und ersten Weihnachtstag. Zu den großen Festen wird der zweite Feiertag in der St.-Gangolf-Kirche in Golmbach gefeiert.
In der Winterzeit (1. Advent bis Karfreitag) versammelt sich die Gemeinde in der St.-Gangolf-Kirche in Golmbach. Zusätzlich zu den Sonntagsgottesdiensten lädt die Kirchengemeinde auch zu verschiedenen Wochengottesdiensten ein (s. Gemeindebrief).
Kindergottesdienst:
2. Samstag im Monat von 15.00-17.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Holenberg, Karl-Strote-Straße 5, 37642 Holenberg
Andere Zusammenkünfte/Kreise in der Gemeinde
(Die genauen Termine stehen im Gemeindebrief)
Schola: sonnabends 17.00 in Negenborn/Holenberg. Leitung: S. Zierenberg.
Seniorenkreis: An jedem ersten Dienstag im Monat, 15.00 bis 17.00 Uhr im St. Gangolfhaus, Holenberger Str. 17, 37640 Golmbach.
Friedhof
Der Golmbacher Friedhof ist Eigentum der Kirchengemeinde. Eine Besonderheit ist die Einrichtung eines Rasengräberfeldes, wodurch eine angemessene Möglichkeit geschaffen wurde, anonyme Beerdigungen zu vermeiden. Es bleibt ein Ort des Gedenkens, und die Würde der Toten und ihre Unverwechselbarkeit wird durch eine kleine Grabplatte gewahrt.
Ordnung des Rasengräberfeldes:
- Die Grabstätten des Rasengräberfeldes sind einstellige Erdbegräbnisse, die der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren belegt werden; eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist nicht gestattet.
- Für die Beerdigung auf einem Rasengräberfeld erhebt die Kirchengemeinde eine Pauschalgebühr in Höhe von z. Zt. € 2.200,-*. Darin enthalten sind das Nutzungsrecht, die Beisetzungsgebühren, Einsetzen einer von der Kirchengemeinde in Auftrag gegebenen einheitlichen Grabplatte (bündig mit dem Boden), die nur Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr enthält, und alle weiteren Kosten und Arbeiten für die Dauer der Ruhefrist. Nicht enthalten ist die Gebühr für die Kapellennutzung, die von der politischen Gemeinde Golmbach gesondert erhoben wird.
- Eine individuelle Gestaltung der Grabplatte oder des Grabes ist nicht zulässig. Anpflanzungen, Aufstellen von Schalen o.ä., stehender Blumenschmuck sind auch nicht erlaubt; evtl. auf dem Grab liegende Sträuße werden bei anfallenden Pflegearbeiten nach dem Ermessen des Friedhofgärtners abgeräumt.
* Die Gebühr sollte nachgefragt werden; sie ergibt sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung.