Klöster wie Amelungsborn lebten in der durch die Benediktregel geordneten Nachfolge Christi, die das Armutsideal und das Gebot der Handarbeit kannte. Zum Überleben bedurfte es aber einer materiellen Versorgungsbasis aus Einkommen und Erträgen aus dem Besitz von Grund und Boden, der sich nur mit Hilfe höriger Laien bewirtschaften ließ. Dafür sorgten seit der Gründungszeit kirchliche und weltliche Stifter, indem sie dem Kloster umfangreiche Latifundien und Rechtstitel aus dem Umfeld Amelungsborns, den entfernteren Teilen der welfischen Herzogtümer und Mecklenburg übertrugen.